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Krankenversicherung im Rentenalter - häufig eine (unnötig) teure Angelegenheit

January 10, 2023

Es gilt der Leitsatz: "Im Ruhestand sind Sie kranken- und pflegeversichert wie im bisherigen Erwerbsleben." (gesetzlich pflichtversichert, freiwillig versichert, familienversichert oder privat krankenversichert)

Problematisch wird es regelmäßig, wenn Sie nicht in die Krankenversicherung der Rentner (der gesetzlichen Rentenversicherung) aufgenommen werden. Dann müssen Sie unter Umständen die Beträge selbst entrichten.

Wann sind Sie in der Rente (DRV) krankenversichert?

- Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung:

Wenn Sie in der 2. Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens 9/10tel in der GKV versichert waren. Ihr Erwerbsleben ist der Zeitraum zwischen erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung. Für jedes Kind werden Ihnen pauschal drei Jahre bei der Vorversicherungszeit angerechnet.

- Sie haben Anspruch auf Rente bei der DRV:

Dazu müssen Sie das maßgebende Renteneintrittsalter erreicht haben und die Mindestversicherungszeit (sog. Wartezeit) von 5 Jahren erfüllen. Angerechnet werden auch freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Beiträge aus Minijobs, u.v.m.

Besonderheiten:

Die Sozialversicherungszweige (Renten-, Kranken, und Arbeitslosenversicherung) sind grundsätzlich voneinander unabhängig.

- Versorgungswerk: Wenn Sie in ein Versorgungswerk einbezahlt haben, anstelle der DRV, haben Sie Anspruch auf Rente; Die Krankenversicherungsbeiträge werden jedoch nicht übernommen.
Oftmals lohnt sich das Einzahlen für die 5-jährige Wartefrist der DRV nach Abschluss der Ausbildung. Die geringen Beiträge sichern im Rentenalter Rentenzahlungen, die regelmäßig ein Vielfaches der einbezahlten Beträge sind.

- Altersgrenze: Für die Rückkehr in die GKV gilt die Altersgrenze von 55 Jahren. Wer älter ist und längere Zeit in der PKV versichert war, dem ist eine Rückkehr verwehrt. Das gilt selbst dann, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind und eigentlich Krankenversicherungspflicht eintreten würde.

Im Falle einer (nur) freiwilligen gesetzlichen Versicherung werden die GKV-Beiträge von aktuell 14,6% zzgl. Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,3% auf Basis der gesamten Wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kalkuliert (= Rente + Kapitalerträge + Mieteinnahmen etc.).

Foto von Edu Carvalho

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